Herr Rechtsanwalt Schlosser ist “Fachanwalt für Familienrecht” und arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts.
Die Befugnis, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu tragen, wird nur den Rechtsanwälten gestattet, die sowohl besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung (in der Regel 100 bearbeitete Fälle innerhalb von drei Jahren, davon mindestens 50 Fälle vor dem Familiengericht) nachweisen können. Darüber hinaus besteht für "Fachanwälte" eine ständige Fortbildungspflicht, d.h. zum Erhalt der Bezeichnung "Fachanwalt" muss der Rechtsanwalt jeder Jahr eine laufende Fortbildung von mindestens 15 Stunden vorweisen können. Diese umfassende Fortbildungspflicht gilt nicht für Rechtsanwälte, die keine Fachanwälte sind.
Neben den reinen juristischen Fähigkeiten kommt es gerade im Familienrecht noch auf andere Fähigkeiten an. So sollte ein guter Familienrechtler darüber hinaus die erforderlichen wirtschaftlichen und steuerlichen Kenntnisse mitbringen und selbstverständlich auch in der Lage sein, die familiäre, soziale und emotionale Ebene von Konflikten richtig zu bewerten und in seine Arbeit mit einzubeziehen.
Unsere Schwerpunkte und Leistungen im Familienrecht:
- Scheidungen
- Scheidungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Immobilien bei Trennung und Scheidung
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Unterhalt der Ehegatten
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
Die Schwerpunkte und Leistungen im Erbrecht liegen unter anderem in der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, der Testamentvollstreckung und in dem Bereich der Nachlasspflegschaften