Erfahrung und Kompetenz seit über 22 Jahren:
Seit 1997 vertritt die “Kanzlei Schlosser” mit Sitz in Groß-Umstadt ihre Mandanten in den Bereichen des Familien- und Erbrechts, des Arbeitsrechts sowie in dem Bereich des Straf- und Bußgeldrechts.
Aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und zusätzlicher besonderer theoretischer Kenntnisse im Bereich des "Familienrechts" sowie aufgrund ständiger und regelmäßiger Fortbildung wurde Herrn Schlosser zudem auch die Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.
Zusätzlich hat ihm die "Rechtsanwaltskammer Frankfurt" im Jahr 2017 das "Fortbildungssiegel der Rechtsanwaltskammer" und die "Bundesrechtsanwaltskammer" das "Fortbildungszertifikat" erteilt.
Die Tätigkeit umfasst die konsequente außergerichtliche Interessenvertretung und die bundesweite gerichtliche Vertretung vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und den Arbeitsgerichten sowie den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.