Wir sind in fast allen Bereichen des Strafrechts bundesweit tätig. Nur in dem Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexueller Missbrauch, Vergewaltigung pp) übernehmen wir grundsätzlich keine Mandate.
Gerade im Strafrecht ist die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt besonders wichtig. Der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht Akteneinsicht zu nehmen und den Akteninhalt vor einer möglichen Stellungnahme zu prüfen und zu besprechen.
Zu welchem Ergebnis ein Strafverfahren führt, ist im Wesentlichen davon abhängig, was dem Beschuldigten nachgewiesen werden kann. Insofern kommt auch der eigenen Einlassung eine große Bedeutung zu. Deshalb ist die Akteneinsicht und die vertrauensvolle und ehrliche Absprache mit dem Mandanten, welche Einlassung sinnvoll ist, unerlässlich.