Telefon: 0 60 78 / 9 67 93 69    

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht bildet eines der Hauptbetätigungsfelder der Kanzlei. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in Verkehrsrechtsangelegenheiten.

Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrszivilrecht auch das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie das Recht der Fahrerlaubnis.

Wir vertreten sie bei:

  • Verkehrsrecht / Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche bei Fahrzeugschaden und/oder Personenschaden. 
  • Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der Versicherung.
  • Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, ungenügender Sicherheitsabstand pp).
  • Verteidigung in Verkehrsstraftaten (Fahrten unter Alkohol- oder Drogengebrauch, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis pp).
  • Vertretung in Verwaltungsverfahren vor der Führerscheinbehörde sowie bundesweit vor Gericht in ganz Deutschland.