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Arbeitsrecht

Als Rechtsanwalt mit einem Schwerpunkt im Arbeitsrecht erstreckt sich meine Tätigkeit auf sämtliche Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, wie z.B. Rechtsfragen bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Zeugnisfragen.

Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts bezieht sich die Tätigkeit regelmäßig auf die Prüfung und konsequente Durchsetzung bzw. Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Arbeitnehmer- und auf Arbeitgeberseite.

Hierunter fallen z.B.:

  • die bundesweite Vertretung in arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozessen und sonstigen Klagen vor dem Arbeitsgericht,
  • die Beratung und Vertretung bei Abschluss von Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und der Vereinbarung von Abfindungszahlungen,
  • die Beratung in Bezug auf das Eintreten einer Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages,
  • die Beratung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis wie Lohn-, Gehalts- und Urlaubsansprüche, Zeugnisansprüche und Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

Im Jahr 2014 habe ich den “Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht” des "Deutschen Anwaltsinstituts e.V." besucht (120 absolvierte Zeitstunden) und wurde auch Mitglied des “Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte”.

Zudem erfolgt eine ständige Fortbildung auf dem Gebiet des Arbeitsrecht durch regelmäßigen Besuch von ganztägigen Fortbildungsveranstaltungen (z.B. 2015 in den Bereichen der "Arbeitnehmerüberlassung" und "Arbeitnehmer-Datenschutz und Compliance" und 2016 in den Bereichen "Aktuelle Rechtsprechung im Kündigungsrecht" und "Mindestlohn"),